EU-Institutionen einigen sichüber Urheberrechtsreform: Große Chance für unabhängigen Journalismus in der digitalen Ära

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die
heutige Einigung zwischen EU-Parlament, EU-Ministerrat und
EU-Kommission im Trilog über die Urheberrechtsrichtlinie.

Die Übereinkunft sieht auch die Einführung eines europaweiten
Publisher–s Right vor, das den Verlagen erstmals die Chance bietet,
mit den großen Tech-Plattformen über die Nutzung ihrer Inhalte zu
einem fairen Preis zu verhandeln. Dieses Recht wird digitale
Innovationen fördern und die Vielfalt professioneller digitaler
Medienangebote deutlich erhöhen. Es ist eine wichtige Voraussetzung
für die Zukunft des freien und unabhängigen Journalismus in der
digitalen Ära.

„Die Urheberrechtsreform setzt mit dem europaweiten Publisher–s
Right einen wichtigen globalen Standard für journalistische Vielfalt
und unabhängige Berichterstattung. Dies ist ein guter Tag für die
Meinungs- und Pressevielfalt in Europa und der Welt“, heißt es dazu
von BDZV und VDZ.

Das Ergebnis des Trilogs muss jetzt noch vom EU-Parlament und vom
Ministerrat bestätigt werden.

Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow@bdzv.de

Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV – Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger, übermittelt durch news aktuell

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