DJV: Durchsuchung wäre Eingriff in die Pressefreiheit

Berlin, 09.12.2010 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die vom Anwalt des Wettermoderators Jörg Kachelmann geforderte Durchsuchung der Redaktionen von Focus und Bunte als Eingriff in die Pressefreiheit zurückgewiesen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken forderte das zuständige Landgericht Mannheim auf, dem Antrag des Kachelmann-Anwalts nicht zu folgen: „Dass Journalisten über den Kachelmann-Prozess berichten, ist ihre Aufgabe. Dass sie es vielleicht auch besonders engagiert tun, ist Teil der Meinungsfreiheit. Das muss sich ein Anwalt gefallen lassen.“ Konken wertete die Forderung nach einer Durchsuchung als „gezielten Versuch, Journalistinnen und Journalisten einzelner Magazine zu kriminalisieren“.

Kachelmanns Anwalt Johann Schwenn hatte die Durchsuchung gefordert, da seiner Meinung nach Vereinbarungen zwischen den Magazinen Focus und Bunte sowie einigen Prozessbeteiligten getroffen worden sein sollen.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13 Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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