„DER STANDARD“-Kommentar zum Weisungsrecht: „Ewig schlechte Nachrede“ von Nina Weißensteiner

Selbst wenn ein Justizminister noch so abwägend und
behutsam davon Gebrauch macht: Das längst überkommene Weisungsrecht
garantiert den Amtsinhabern bis heute ständig eine schlechte
Nachrede. Denn in der Regel ist der Ressortchef im Wiener Palais
Trautson von einer Partei nominiert – und in den meisten Fällen von
öffentlichem Interesse sind politische Mitstreiter oder Gegner
involviert, über deren Wohl und Wehe er entscheidet. Das führt zu
andauernden Verdächtigungen: Lässt der Justizminister jemanden von
der politischen Konkurrenz anklagen, heißt es, er mache
Parteipolitik. Stellt der Minister ein Verfahren gegen einen
Gesinnungsfreund ein, wirft man ihm vor, seine Leute zu schützen. Und
fällt er aus Bedacht nicht sofort einen Entscheid, sagt man ihm nach,
er verschleppe das Verfahren. Dazu geraten auch die Staatsanwälte,
die ihrem Chef über Ermittlungs- und Verfahrensschritte zu berichten
haben, oft genug in Verruf. Da ist bei Politaffären dann von ihrem
vorauseilenden Gehorsam die Rede anstatt von ihrer formal
garantierten Unabhängigkeit. All das hat Wolfgang Brandstetter, einst
Strafverteidiger in schillernden Fällen, erkannt und will eine
Kommission einsetzen, die das Weisungsrecht hinterfragt. Ob
stattdessen ein Bundesstaatsanwalt oder Weisenrat kommt: Am
wichtigsten wäre, derlei Persönlichkeiten weitgehend frei vom
Einfluss der Parteien zu bestellen. Ansonsten dominieren wieder
Argwohn und Zweifel gegenüber der Justiz.

Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445

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