Es nimmt kein Ende. Der ehemalige deutsche
Bundespräsident Christian Wulff muss sich ab 1. November vor Gericht
verantworten. Es geht um den Verdacht der Vorteilsannahme in Höhe von
ein paar Hundert Euro in seiner Zeit als niedersächsischer
Ministerpräsident. Ein Wahnsinn, rufen viele und fragen, ob die
Justiz nichts Besseres zu tun hat. Tatsächlich hat es seit 2012, als
Wulff zurücktrat und wie ein geprügelter Hund das Schloss Bellevue
verließ, Ermittlungen in 21 Fällen gegeben. 20 Vorwürfe der
Bestechlichkeit lösten sich in Luft auf, einer blieb übrig, und um
den geht es nun vor Gericht. Von einer übereifrigen
Staatsanwaltschaft, die ein prominentes Exempel statuieren wollte,
war bald die Rede – erst recht, als Wulff nach dem Amt auch noch die
Ehefrau verlor und nur noch wie ein Schatten seiner selbst durch
seine Heimatstadt Hannover schlich. Doch die juristische Aufarbeitung
dieser Tragödie dauert eben ihre Zeit. Verständlicherweise wollte
sich die Staatsanwaltschaft nicht den Vorwurf gefallen lassen, sie
drücke ausgerechnet bei einem hohen Politiker ein Auge zu. Und das
Gesetz gilt eben für jeden. Jetzt wird es, weil weder die
Staatsanwaltschaft noch Wulff selbst lockerlassen wollten, zum
Showdown vor Gericht kommen. Das ist ein einmaliger Fall in der
Geschichte der Bundesrepublik. Aber sie wird daraus lernen und
irgendwann auch Wulff seinen Frieden finden lassen.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS – WWW.OTS.AT ***
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen