Die Korruption ist eine Tochter der Zeit. Denn was
Usus war – das „Trinkgeld“ für Polizeibeamte oder die Luxusreise für
einen Amtsträger – ist mittlerweile verpönt. Noch deutlicher wird der
Paradigmenwechsel, wenn auch die Bestechenden nicht mehr davonkommen.
In Deutschland konnten Firmen früher Schmiergeld von der Steuer
absetzen, das ist Vergangenheit.
Im Fall des Investors René Benko sahen zwei Instanzen Korruption.
Eine Geldstafette über drei Personen hätte zu einer Intervention bei
einem italienischen Finanzbeamten führen sollen. 150.000 Euro
Erfolgshonorar wurden dem kroatischen Ex-Ministerpräsidenten
versprochen, wenn er den Ball über Italiens damaligen Regierungschef
Silvio Berlusconi spielen würde.
Sowohl die oberste Staatsanwaltschaft als auch die Verteidiger
argumentieren grundsätzlich nicht schlecht: Benko habe gar nicht
wissen können, ob es zu einer verbotenen Intervention kommt, daher
sei er unschuldig. Auch wenn man bei der Sache ein komisches Gefühl
habe – das habe in der Rechtsprechung nichts zu suchen.
Der Oberste Gerichtshof sieht das anders. Und hat das Leben auf
seiner Seite. Denn 150.000 Euro zahlt man nicht für einen harmlosen
Telefonanruf im Amt, das kann man gleich selbst machen. Bei dieser
Summe kann es nicht mit rechten Dingen zugehen. Das ist mehr als ein
Gefühl – vor allem, wenn sich die Zeiten geändert haben.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
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