Berliner Zeitung: Inlandspresse – keine Vorabmeldung Die „Berliner Zeitung“ zum Kachelmann-Urteil

Das ist kein Freispruch zweiter Klasse, sondern:
Freispruch. Und dieser Freispruch war zwingend geboten. Es mag sein,
dass Kachelmann seine frühere Geliebte vergewaltigt hat, es mag sein,
dass er sie mit einem Messer bedrohte und würgte, mag alles sein –
aber bewiesen werden konnte es trotz aller Gutachten und
Expertenanhörungen nicht. Allein darauf kommt es an.

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