Am 01.04.2015 wird der Rundfunkbeitrag erstmals in
der Geschichte der Rundfunkfinanzierung gesenkt: von 17,98 auf 17,50
Euro pro Monat.
Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder
hatten dies bereits im vergangenen Jahr beschlossen. Zwischenzeitlich
haben alle Landesparlamente diesem Beschluss zugestimmt. Auch wenn
die Umstellung beim Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio
automatisch abläuft, gibt es einige Punkte, die beachtet werden
sollten. Hier die Details im Überblick:
Was ist bei der Zahlung des reduzierten Rundfunkbeitrags zu
beachten?
Den zu zahlenden Betrag müssen Bürgerinnen und Bürger bzw.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls nicht
selbst neu berechnen. Der neue Betrag wird entweder auf der
Zahlungsaufforderung des Beitragsservice oder dem Kontoauszug
ausgewiesen – sofern man am Lastschriftverfahren teilnimmt.
Sollte versehentlich der alte Betrag überwiesen worden sein, wird
dies in der nächsten Zahlungsaufforderung berücksichtigt.
Alle, die den Rundfunkbeitrag per Dauerauftrag zahlen, sollten
darauf achten, ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Der
Beitragsservice informiert alle Dauerauftragszahler schriftlich über
die Beitragssenkung.
Beitragssenkung für Bürgerinnen und Bürger
So setzt sich der geänderte Rundfunkbeitrag für Bürgerinnen und
Bürger zukünftig zusammen:
Bis zum 31. März 2015 beträgt der monatliche Rundfunkbeitrag für
eine Wohnung 17,98 Euro. Ab dem 1. April 2015 sind es monatlich 17,50
Euro.
Der ermäßigte Rundfunkbeitrag reduziert sich ebenfalls ab 1. April
2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro.
Beitragssenkung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen
des Gemeinwohls
Die Höhe des Rundfunkbeitrags orientiert sich nach wie vor an der
Anzahl der Betriebsstätten und der dort sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge und eventuell
vorhandener Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen.
Die neue und die alte Höhe des Rundfunkbeitrags für
Betriebsstätten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht:
Staffel Beschäftigte Anzahl der Beitragshöhe Beitragshöhe
pro Beiträge pro Monat pro Monat
Betriebsstätte in Euro in Euro
bis 31.03.2015 ab 01.04.2015
1 0 bis 8 1/3 5,99 5,83
2 9 bis 19 1 17,98 17,50
3 20 bis 49 2 35,96 35,00
4 50 bis 249 5 89,90 87,50
5 250 bis 499 10 179,80 175,00
6 500 bis 999 20 359,60 350,00
7 1.000 bis 4.999 40 719,20 700,00
8 5.000 bis 9.999 80 1.438,40 1.400,00
9 10.000 bis 19.999 120 2.157,60 2.100,00
10 ab 20.0000 180 3.236,40 3.150,00
Der Rundfunkbeitrag für ein beitragspflichtiges Kraftfahrzeug
reduziert sich ab 1. April 2015 von monatlich 5,99 Euro auf 5,83
Euro.
Für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen beträgt der neue
monatliche Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015 ebenfalls 5,83 Euro.
Weitere Informationen
Weitere Informationen rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf
unserer Website www.rundfunkbeitrag.de.
Neben aktuellen Hinweisen sowie Antworten auf die häufigsten
Fragen finden sich dort auch alle Antrags- und Kontaktformulare.
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen können das
Service-Portal für Unternehmen nutzen und dort bequem Ihre
beitragsrelevanten Daten verwalten.
Pressekontakt:
Beitragskommunikation ARD, ZDF, Deutschlandradio
Vanessa Zaher
0221/220 2608
presse@beitragskommunikation.de
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen