„Der Rundfunkrat begrüßt, dass sich der Bundesrat
klar für die Ausnahmeregelung im Freihandelsabkommen zwischen EU und
USA ausgesprochen hat und in seiner Entschließung vom 7. Juni 2013
ein klares Bekenntnis für den Schutz von Kultur und Angeboten des
Rundfunks und der Telemedien, die kulturelle und sprachliche Vielfalt
sichern, abgegeben hat,“, erklärte Ruth Hieronymi, Vorsitzende des
WDR-Rundfunkrats.
Vor diesem Hintergrund fordert der WDR-Rundfunkrat die
Bundesregierung als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland bei den
Verhandlungen der EU auf, diesem ein-deutigen Votum des Bundesrats zu
entsprechen.
Nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2013,
im Verhandlungsmandat zum Freihandelsabkommen zwischen EU und USA
Dienste mit kulturellen oder audiovisuellen Inhalten mit einer
Ausnahmeklausel zu versehen, hat nun auf nationaler Ebene der
Bundesrat eine entsprechende Entscheidung getroffen. Der
WDR-Rundfunkrat ruft deshalb alle Kulturschaffenden in Deutschland
dringend auf, sich ebenfalls für den Erhalt und die Sicherung der
kulturellen Vielfalt einzusetzen und ihre Einflussmöglichkeiten
gegenüber der Bundesregierung zu nutzen, wie dies bereits die
Deutsche Unesco-Kommission und die Deutsche Content Allianz getan
haben.
„Ziel muss sein, kulturelle und mediale Vielfalt in Deutschland
und in Zukunft zu sichern und sie nicht dem allgemeinen freien Handel
zu opfern,“ forderte Ruth Hieronymi.
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