Viele Selbstständige nutzen einen Firmenwagen. Online-Auskunft24.com (http://online-auskunft-24.com/keine-fahrtenbuchpflicht/) weist darauf hin, dass der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung bei Nutzung eines Firmenwagens versteuert werden muss. Dies erfolgt in der Regel pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises oder durch die Fahrtenbuchmethode.
Diese Methode ist etwas lästig, da jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch notiert werden muss. Im Anschluss werden dann die Gesamtkosten errechnet. Als geldwerten Vorteil entpuppt sich der Anteil, welcher auf die Privatfahrten fällt.
Dem Selbstständigen wurde oft vom Finanzamt unterstellt, dass er das Firmenfahrzeug auch privat nutzt, obwohl er privat ein Fahrzeug mit vergleichbarem Wert besitzt
Online-Auskunft24.com (http://online-auskunft-24.com) teilt in Berufung auf ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums mit, dass dies nicht mehr möglich ist. Ein Betriebsprüfer darf die private Nutzung eines Firmenwagens nicht einfach unterstellen. Somit entfällt für die Selbstständigen auch das lästige Führen eines Fahrtenbuches.
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