Film- und Tonberichterstattung aus Gerichtsverhandlungen – VPRT begrüßt Vorschläge

Der VPRT begrüßt die Vorschläge zu der heute
beginnenden Tagung der Justizministerkonferenz, bei
Gerichtsverhandlungen Film- und Tonaufnahmen sowie TV-Übertragungen
zu ermöglichen. Die Diskussionen um die Berichterstattung aus dem
NSU-Prozess waren Auslöser für Forderungen aus den Justizressorts in
Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie
von der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Bei besonderem zeitgeschichtlichem Interesse will die Initiative der
Justizminister aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland zukünftig die
Fernsehberichterstattung aus laufenden Gerichtsverhandlungen
ermöglichen. Die Bundesjustizministerin hat angekündigt, die aktuelle
Gesetzeslage sorgfältig zu überprüfen, Pläne aus Bayern und
Nordrhein-Westfalen sehen lediglich vor, Gerichtsverhandlungen für
Medienvertreter per Video in einen anderen Raum des
Verhandlungsgebäudes zu übertragen.

„Eine sachliche Diskussion mit dem Ziel einer möglichst
umfassenden und unverfälschten Information der Bürger aus
Gerichtsverfahren ist nötig“, so Hans Demmel, Mitglied im
VPRT-Fachbereichsvorstand Fernsehen und Multimedia sowie
n-tv-Geschäftsführer. „Auch hierzulande scheint die Zeit reif zu
sein, um über eine Öffnung der Gerichtssäle für Film- und
Tonaufnahmen nachzudenken. Erfahrungen aus anderen Ländern, wie etwa
im Breivik-Prozess in Norwegen, zeigen, dass dies mit Augenmaß
möglich ist“, so Demmel weiter.

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