Medienrat der SLM verabschiedet Förderkonzept für den digitalen Umstieg der sächsischen Lokalveranstalter auf DVB-T

Dem heutigen Beschluss sind umfangreiche Detailberatungen vorausgegangen. Zwar ist der Landesmedienanstalt die Förderung von technischer Infrastruktur nach Rundfunkstaatsvertrag und Sächsischem Privatrundfunkgesetz grundsätzlich erlaubt, doch galt es, ein auch unter europarechtlichen Gesichtspunkten zulässiges Fördermodell zu finden. Das nunmehr beschlossene Verfahren einer Förderung der Veranstalter sichert dies ab.

Der erforderliche Umstieg von der analog-terrestrischen Verbreitung auf DVB-T war erforderlich geworden, weil die analoge Nutzung der TV-Frequenzen nicht mehr zulässig ist. Da die für die DVB-T-Abstrahlung nötigen Sendeanlagen aber noch nicht stehen, sind umfangreiche Investitionen erforderlich, die der Netzbetreiber refinanzieren muss. Mit dem nun beschlossenen Fördermodell ist dies gewährleistet.

„Da hier öffentliche Mittel zur Absicherung von Investitionen eingesetzt werden, ist es im Sinne einer effektiven Mittelverwendungskontrolle erforderlich, dass die genauen Summen für Investition und Modernisierung separat in den Verbreitungsverträgen ausgewiesen werden. Im Übrigen ist es selbstverständlich, dass die reinen Verbreitungskosten nach Abschluss der Förderperiode signifikant sinken, da ja die SLM dann das Sendernetz vollständig finanziert hat“, erläutert Dr. Uwe Grüning, Präsident des Medienrates der SLM. Er forderte die Beteiligten auf, auf der Grundlage der nunmehr bekannten Eckpunkte umgehend förderfähige Verträge auszuhandeln, damit der Stichtag für die Umstellung gehalten werden kann. Die analog-terrestrische Verbreitung wird zum 01.01.2013 eingestellt.

„Die SLM hat alles in ihrer Möglichkeit Stehende getan, um den termingerechten Umstieg abzusichern. Nun sind die Marktteilnehmer am Zug. Sachliche Gründe, die gegen die nunmehr gefundene Lösung sprechen könnten, sehe ich nicht“, erklärte Dr. Grüning abschließend.

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