Jugendmedienschutz im Internet: KJM publiziert Fragen und Antworten zu Jugendschutzprogrammen

Das beste Jugendschutzprogramm ist nutzlos, wenn
es nicht in den Haushalten mit Kindern und Jugendlichen am PC
installiert ist. So war die erstmalige Anerkennung der
Jugendschutzprogramme von JusProg e.V. und der Deutschen Telekom
durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zwar ein
entscheidender erster Schritt für einen besseren Jugendschutz im
Netz. Doch nun kommt es darauf an, dass diese Programme verbreitet
werden und Inhalteanbieter ihre Inhalte zur Einspeisung in die
Programme auch labeln. Deshalb hat die KJM in ihrer heutigen Sitzung
in Bremen beschlossen, FAQs zu Jugendschutzprogrammen – sowohl für
die Zielgruppe der Eltern und Pädagogen als auch für Inhalteanbieter
– zu veröffentlichen. Beide Versionen sind seit heute auf der
KJM-Homepage unter www.kjm-online.de abrufbar. Die FAQ für Eltern und
Pädagogen wird es in Kürze auch als gedruckten Flyer geben.

„Uns haben sehr viele Fragen zum Thema Jugendschutzprogramme
erreicht“, sagt der KJM-Vorsitzende Siegfried Schneider. „In den FAQs
haben wir die wichtigsten Antworten dazu gebündelt. Wir bauen darauf,
dass Eltern die Programme nun auch installieren, denn sie sind eine
Hilfe für die elterliche Aufsicht. Ein Ersatz dafür, die eigenen
Kinder auf den Abenteuerspielplatz Internet zu begleiten, sind sie
allerdings nicht.“

Pressekontakt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle, Verena Weigand, Tel. 089/63808-262 oder E-Mail
stabsstelle@kjm-online.de.

Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen