Allein schon die Verpackung spricht Bände: Wenn
Justizministerin Karl einen rechtspolitisch weitreichenden Entwurf
unter dem Stichwort Stabilitätsgesetz 2012 einbringt, lässt das
erkennen, unter welchen Gesichtspunkten Justizreformen angegangen
werden. Die darin enthaltene Ausweitung der Diversion, bei der
anstelle eines Richterspruchs ein „Vergleich“ zwischen Staatsanwalt
und Beschuldigtem steht, ist freilich nicht der einzige Punkt, bei
dem die Regierung Geldbußen über Aufklärung und mögliche Verurteilung
stellt. Auch beim angestrebten Abkommen mit der Schweiz werden
Abschlag_zahlungen angestrebt, ohne dass sich Steuerhinterzieher vor
einem Gericht verantworten müssten.
Beide Vorhaben zusammengenommen ergeben ein katastrophales Bild: Da
versinkt eine Republik im Korruptionssumpf, und anstatt ihn
trockenzulegen, wird er zum Naturreservat erhoben. Unter dem
Deckmantel der Verfahrensökonomie und der Erschließung neuer
Einnahmen werden Prinzipien des Gesellschaftspolitik über Bord
geschmissen, zu denen der Strafprozess und nicht zuletzt seine
aufklärende Wirkung zählen.
Bei Reformen in die Gegenrichtung, nämlich strengeren Bestimmungen
gegen Korruption, wird der Bürger hingegen jahrelang gegängelt.
Darüber kann die Ankündigung einer härteren Vorgangsweise durch
Ministerin Karl nicht hinwegtäuschen. Fakten sind: Die Bestechung von
Politikern wurde unter dieser Regierung de facto straffrei gestellt;
ein auftauchender Skandal nach dem anderen war bisher kein
ausreichender Beweggrund, um die Parteienfinanzierung völlig
transparent zu gestalten; und die Fortschritte der Justiz in den
großen Korruptionsfällen sind auch nicht dazu angetan, dass man in
Jubelstimmung verfällt.
Während Maßnahmen mit reinigender Wirkung seit Jahren unter dem
Kapitel Ankündigungspolitik zu finden sind, liegen dieses Ziel
konterkarierende Vorhaben bereits auf dem Tisch. Die Diversion wird
auf schwere Straftaten wie Amtsmissbrauch, Korruption und schwere
Untreue ausgedehnt. Dass die Möglichkeit des „Freikaufens“ gerade auf
diese Tatbestände erweitert werden soll, bei denen der Hund begraben
liegt, zeugt von null Gespür: Während fast täglich neue Skandale
publik werden, schafft die Ministerin ein Schlupfloch für
Beschuldigte.
Selbst wenn Karl dabei nicht auf die Hardcore-Fälle abgezielt haben
mag, erfasst sind sie vom Entwurf allemal. Hinzu kommt, dass für die
Diversion künftig nicht einmal die Klärung des Tatverdachts
Voraussetzung sein soll. Staatsanwälte könnten sich so komplexer
Causen der Wirtschaftskriminalität billig entledigen. Das geflügelte
Wort von der blinden Justitia erhält damit eine völlig andere
Bedeutung, wenn rasche Erledigung gegen Geldbuße einer fundierten
Aufarbeitung von Verbrechen vorgezogen wird.
Sehr ähnlich sind die Folgen beim anders gelagerten Fall der
Behandlung von Steuerflüchtlingen. Mit einer Abschlagszahlung sollen
sich jene freikaufen, die ihr Geld in der Schweiz gebunkert haben.
Gegenüber dem heimischen Fiskus dürfen die Konten weiterhin im
Verborgenen bleiben, die Herkunft der Schwarzgelder geht niemanden
etwas an. Auch hier gilt: Marie schlägt Justitia.
Und wie im Fall der Diversion kann man sich des Eindrucks nicht
verwehren, dass ausgerechnet die problematischen Steuer-, Vermögens-
und Korruptionsdelikte privilegiert werden.
Rückfragehinweis:
Der Standard, Tel.: (01) 531 70/445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
Sie muessen eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben Einloggen