Schwäbische Zeitung: Glückloser Glücksspielvertrag – Kommentar

Das Hickhack um einen neuen
Glücksspielstaatsvertrag ist beendet“ – so lauteten gestern Meldungen
über den neuen Glücksspielstaatsvertrag. Ministerpräsidenten von 15
Bundesländern unterzeichneten den Kontrakt, der den Markt für 20
kommerzielle Anbieter öffnet. Nur Schleswig-Holstein bleibt außen vor
und bei seiner wesentlich liberaleren Lösung, die dortigen Sportklubs
bei der Sponsorensuche erhebliche Vorteile gegenüber der
bundesrepublikanischen Konkurrenz bietet. So weit, so ungerecht.

Doch Schleswig-Holstein ist nicht das Hauptproblem der neuen
Regelung. Das Hauptproblem heißt EU. Der Europäische Gerichtshof
hatte nämlich das deutsche Glücksspielmonopol, das europäische
Konkurrenz benachteiligt, bereits im September 2010 für unzulässig
erklärt. Die Rechtfertigung dieses Monopols, dass man auch auf die
Suchtgefahr des Glücksspiels hinweise, ist heuchlerisch, wie das
Plakat mit dem aktuellen Jackpot-Gewinn neben der Sucht-Warnung bei
jedem Lotto-Schalter dokumentiert.

Da die EU grundsätzlich gegen jegliche Behinderung des freien
Wettbewerbs ist, stehen die Chancen schlecht, dass der deutsche
Sonderweg beibehalten wird, auch wenn mit Toto-Lotto-Mitteln
mancherlei sportlich-kulturell Gutes unterstützt wird. Die
Europäische Kommission sollte den neuen Staatsvertrag billigen. Sie
wird–s allen Anzeichen nach nicht. Das ist schade, aber wohl
unvermeidlich.

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Schwäbische Zeitung
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