Nach Recherchen des NDR Medienmagazins „Zapp“ hat
es ProSiebenSat1 im Fall einer Fremdproduktion, die die Sendergruppe
ausgestrahlt hat, versäumt, auf Produktplatzierungen hinzuweisen.
ProSiebenSat1 bedauert „Zapp“ gegenüber die fehlende Kennzeichnung.
Zugleich kritisiert ein Sprecher von ProSiebenSat1, die
Kennzeichnungen von Produktplatzierungen seien „sehr aufwendig oder
erscheinen gar unsinnig“.
Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Produktplatzierungen in
Fremdproduktionen wie z. B. US-Serien „angemessen“ durch die
Einblendung eines „P“ gekennzeichnet werden. Wenn der ausstrahlende
Sender Produktplatzierungen nicht ermitteln kann, obwohl er einen
„zumutbaren Aufwand“ betrieben hat, entfällt die Hinweispflicht in
der Sendung selbst.
Ruben Igielko-Herrlich, Teilhaber der
Branded-Entertainment-Agentur Propaganda GEM, vermutet sogar, dass
die deutsche Regelung mit dem eingeblendeten „P“ die Werbung noch
mehr in den Vordergrund rückt: „Es bringt noch mehr Aufmerksamkeit.
Das hilft.“ Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Kommission für
Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten, sieht dennoch
keinen Änderungsbedarf. Nach der Durchführung einer Studie zu
Produktplatzierung meint Langheinrich zu „Zapp“: „Wir haben
festgestellt, dass zunächst aus der Studie nicht ableitbar ist, dass
wir jetzt dringend unsere Richtlinien oder die Gesetze ändern
müssen.“
„ZAPP“: Mittwoch, 5. Oktober, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Annette Leiterer,
„Zapp“-Redaktion, Tel. 040/4156-6341. Weitere Informationen zur
Sendung finden Sie unter NDR.de/Zapp.
Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Iris Bents
Telefon: 040 / 4156 – 2304
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