slich der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Filmfoerderabgabe erklaeren der Sprecher der Arbeitsgruppe Kultur und Medien Siegmund Ehrmann und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Krueger-Leissner:
Erleichtert hat die SPD-Bundestagsfraktion die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis genommen, das Filmfoerderungsgesetz (FFG) fuer rechtmaessig zu erklaeren.
Damit hat das Gericht die Klage einiger grosser Kinobetreiber endgueltig abgewiesen, die eine fehlende Abgabegerechtigkeit in der Filmfoerderung beanstandet hatten. Die urspruengliche Kritik der Richter hatte der Deutsche Bundestag bereits mit der sogenannten Kleinen Novelle des FFG im Jahr 2010 aufgegriffen und entkraeftet. Mit diesem Urteil wird die mit der Kleinen Novelle erreichte gesetzliche Zahlungsverpflichtung fuer alle bestaetigt.
Die SPD appelliert eindringlich an die betroffenen Kinos, nunmehr die Filmabgabe ohne Vorbehalte zu leisten. Zudem fordern wir die Klaegerseite auf, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen. Statt dessen sollte sie gemeinsam mit der gesamten Filmbranche alle Anstrengungen unternehmen, um die solidarische Grundlage der Filmfoerderung zu erneuern.
Der Weg ist nun frei fuer einen Neuanfang. Die SPD wird diesen Prozess nach Kraeften unterstuetzen.
Die Filmabgabe wird im Rahmen des Filmfoerderungsgesetz (FFG) von Kinobetreibern, der Videowirtschaft und Fernsehveranstaltern an die Filmfoerderungsanstalt (FFA) entrichtet. Die Foerderung des Films durch die FFA ist ein wichtiger Teil der Filmfoerderung in Deutschland.
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