Der 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird morgen
laut Stimmen aus den verschiedenen Fraktionen in Nordrhein-Westfalen
abgelehnt werden. Bei Nichtzustimmung durch einen Landtag gilt
weiterhin der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) aus dem Jahr
2003.
Auch nach dem derzeit geltenden Staatsvertrag sind Anbieter in der
Pflicht, ihr Angebot auf eine Entwicklungsbeeinträchtigung hin zu
bewerten. Der neue JMStV hätte in diesem Punkt keine Änderung
bedeutet. Anders hingegen bei der Alterskennzeichnung: Diese vom
neuen JMStV vorgesehene zusätzliche Option wird es nun nicht geben.
Dem Anbieter bleiben damit nur die Möglichkeiten, das Angebot per
Sendezeit zu beschränken oder umständliche technische
Zugangsbarrieren (z.B. qualifizierte Personalausweisnummernabfrage)
zu implementieren.
Gerade die Option der Alterskennzeichnung hätte aus Sicht der FSM
einen progressiven und pragmatischen Schritt bedeutet. Dies hätte
nicht nur für Anbieter eine Erleichterung bedeutet. Zudem hätte es
die Entwicklung von Jugendschutzprogrammen möglich gemacht. Eltern
hätten damit ein zusätzliches Instrument zum Schutz ihrer Kinder in
die Hand bekommen.
Die Vorstandsvorsitzende der FSM, Gabriele Schmeichel, äußerte
sich zu der Entscheidung in NRW folgendermaßen: „Es ist bedauerlich,
dass die intensive Arbeit der vergangenen Jahre, die von den
Staatskanzleien als auch von unabhängigen Stellen wie dem
Hans-Bredow-Institut erbracht wurde, nicht mit der Ratifizierung
gewürdigt wird. Die FSM hofft, dass die guten Ansätze aus der
Novellierung und die Vorarbeiten der letzten Monate nun nicht
gänzlich in der Versenkung verschwinden.“
Über die FSM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V.
(FSM) ist die anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den
Telemedienbereich. Der Verein engagiert sich maßgeblich für den
Jugendmedienschutz – insbesondere die Bekämpfung illegaler,
jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte in
Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich jedermann kostenlos wenden kann, um jugendgefährdende
Online-Inhalte zu melden. Die umfangreiche Aufklärungsarbeit und
Medien-kompetenzförderung von Kindern gehören zu den weiteren
Aufgaben der FSM.
Pressekontakt:
FSM e.V., Katja Lange, Spreeufer 5, 10178 Berlin; Tel.: 030 24 04 84
– 43, lange@fsm.de
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