Landgericht Ravensburg untersagt Südkurier Berichterstattung über entlasteten ehem. Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen

Landgericht Ravensburg untersagt Südkurier Berichterstattung über entlasteten ehem. Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen

Das Landgericht Ravensburg hat der Südkurier Medienhaus GmbH sowie einer Journalistin im Wege einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten untersagt, unwahre Behauptungen und eine unzulässige Verdachtsberichterstattung über einen ehemaligen Chefarzt am Klinikum Friedrichshafen zu verbreiten (Az. 5 O 248/26). Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Arzt am 15. Mai 2026 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt. Sämtliche fünf im Verfahren vorliegenden Gutachten renommierter Fachexperten, darunter vier von der Verteidigung unabhängig voneinander beauftragte Gutachten sowie das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten, schlossen ein medizinisches Fehlverhalten vollumfänglich aus.

Der Südkurier griff dennoch die Beschwerde eines Angehörigenanwalts auf und erweckte wahrheitswidrig den Eindruck, es hätten sich lediglich zwei gegensätzliche Gutachten gegenübergestanden. Zudem verbreiteten der Südkurier und die Journalistin den unzutreffenden Vorwurf des Angehörigenanwalts, der Chefarzt und der Gerichtsgutachter hätten jahrelang eng wissenschaftlich zusammengearbeitet. Eine solche Zusammenarbeit hat nie stattgefunden. Zudem unterblieb die rechtlich gebotene Vorab-Anhörung des Betroffenen.

Das Landgericht bewertete die Berichterstattung als unvollständig, irreführend und rechtswidrig. Die Kammer nahm Bezug auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach beim Leser ein falscher Gesamteindruck entsteht, wenn wesentliche entlastende Tatsachen verschwiegen werden (vgl. BGH, Urt. v. 12.05.2026, Az. VI ZR 346/24).

Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost (Kanzlei BROST CLAßEN):

„Nach Entscheidungen gegen zwei weitere Zeitungen handelt es sich um die insgesamt dritte einstweilige Verfügung, die wir für unseren Mandanten erstreiten mussten. Der Südkurier hat erneut gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen. Durch die wiederholte fehlerhafte Berichterstattung entsteht zunehmend der Eindruck einer gezielten Kampagne gegen unseren Mandanten, der durch die Staatsanwaltschaft vollständig entlastet wurde.“

Pressekontakt:

BROST CLAßEN Rechtsanwälte
Dr. Lucas Brost
Bismarckstraße 70
50672 Köln
Tel.: 0221 / 48557790
www.brostclassen.de

Original-Content von: BROST CLAßEN Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell