Rundfunkrat des NDR bestätigt Andrea Lütke als stellvertretende Intendantin und übergibt Vorsitz an Cornelia Höltkemeier

Rundfunkrat des NDR bestätigt Andrea Lütke als stellvertretende Intendantin und übergibt Vorsitz an Cornelia Höltkemeier

Im Auftrag des Vorsitzenden des NDR Rundfunkrates, Dr. Nico Fickinger, verbreitet der NDR nachfolgende Mitteilung.

Der Rundfunkrat des NDR hat in seiner 491. Sitzung Andrea Lütke, Direktorin des Landesfunkhauses Niedersachsen, mit Wirkung zum 01. Juli 2026 für die Dauer von weiteren fünf Jahren als Stellvertretende Intendantin des NDR bestätigt. Das Gremium folgte mit der Wahl einem entsprechenden Vorschlag des Verwaltungsrats. Frau Lütke, die mit mehr als 90% der Stimmen gewählt wurde, übernimmt diese Rolle zusätzlich zu ihren Aufgaben als Landesfunkhausdirektorin in Hannover. „Mit der Wiederwahl von Andrea Lütke als Stellvertretende Intendantin setzt der Rundfunkrat ein Zeichen für Kontinuität in herausfordernden Zeiten. Frau Lütke wird den NDR auch künftig engagiert mitgestalten und insbesondere die Stärkung der regionalen Kompetenz sowie den internen Kulturwandel weiter aktiv mit vorantreiben“, so der Vorsitzende des Rundfunkrates, Dr. Nico Fickinger.

Darüber hinaus haben sich die Rundfunkratsmitglieder mit 21 Programmbeschwerden befasst, von denen zuvor 15 im Rechts- und Eingabenausschuss und sechs im Programmausschuss ausführlich vorberaten worden waren. Behandelt wurden Beschwerden u.a. zu neun Angeboten der tagesschau sowie drei Beschwerden zur Sendung Panorama 3. Der Rundfunkrat folgte den Empfehlungen seiner Ausschüsse und wies alle Beschwerden zurück, formulierte in einigen Fällen aber deutliche Kritik sowie klare Erwartungen und Forderungen an den NDR.

Das Gremium wählte zudem einen neuen Vorstand für die kommenden 15 Monate. Zum 03. März 2026 wird turnusmäßig Cornelia Höltkemeier (Niedersachsen) den Vorsitz übernehmen. Sandra Goldschmidt (Hamburg), Dietmar Knecht (Mecklenburg-Vorpommern) und Dr. Nico Fickinger (Schleswig-Holstein) wurden zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Schließlich nahm das Gremium den letzten Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutz-beauftragten des NDR für das Jahr 2025 zur Kenntnis und dankte Herrn Dr. Neuhoff für die geleistete Arbeit. Der Rundfunkrat ernannte rückwirkend zum 01. Januar 2026 Herrn Stephan Schwarze für eine Amtszeit von acht Jahren zum gemeinsamen Rundfunkdatenschutz-beauftragten der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF und folgte damit einer Vorgabe des 7. Medienänderungsstaatsvertrags. Herr Schwarze überwacht als unabhängige Datenschutzaufsicht die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Einhaltung der Betroffenenrechte in den Rundfunkanstalten und ihren Beteiligungsunternehmen.

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