Die IG Metall sieht die Arbeitnehmerrechte in der geplanten
Teslafabrik in Grünheide (Oder-Spree) in Gefahr. So übt die Gewerkschaft
deutliche Kritik an der Gesellschaftsform, die der US E-Autobauer für seine
Gigafabrik wählt. Die angestrebte „europäische Aktiengesellschaft“ – kurz SE –
nutze eine Gesetzeslücke im deutschen Mitbestimmungsrecht.
Es liege ein klarer Missbrauch der Rechtsform „europäische Aktiengesellschaft“
vor, so Rudolf Luz vom Vorstand der IG Metall. Dabei gelte das sogenannte
Vorher-Nachher-Prinzip. Da die Gesellschaft offensichtlich auf Vorrat in
Düsseldorf ohne Mitbestimmungsstrukturen gegründet worden sei, bestehe auch
zukünftig keine Möglichkeit, eine Beteiligung der Arbeitnehmerseite – zum
Beispiel durch Betriebsräte – im Aufsichtsrat des Brandenburger Standorts
juristisch durchzusetzen. Die IG-Metall fordere Tesla darum auf, die deutsche
Mitbestimmung zu respektieren.
Auf Nachfrage des RBB heißt es von Tesla, man werde sich selbstverständlich an
das geltende Arbeitsrecht halten. Der Konzern werde darüber hinaus – Zitat –
wettbewerbsfähig vergüten und sich durch besondere Prämien von Konkurrenten
abheben. Brandenburgs Landesregierung begrüßt diese Ankündigung von Tesla. Nur
durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen sei es möglich, die nötigen
Fachkräfte für das Werk zu bekommen. Was die angestrebte Rechtsform angeht heißt
es in einer Mitteilung der Staatskanzlei: wie bei jeder unternehmerischen
Ansiedlung im Land Brandenburg sei die Einhaltung geltender Arbeitnehmerrechte
erforderlich.
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