Beschluss des ZDF-Fernsehrates zum Tagesordnungspunkt „Beeinträchtigungen und Gefährdungen von Journalisten in der Berichterstattung“ (FOTO)

1. Demokratie funktioniert nicht ohne eine freie
Berichterstattung, deshalb werden Presse- und Rundfunkfreiheit als
Grundrecht vom Grundgesetz garantiert. Der Fernsehrat fordert deshalb
alle gesellschaftlichen Kräfte auf, diesem Grundrecht Achtung und
Wirksamkeit zu verschaffen.

2. Der Fernsehrat nimmt mit Sorge zur Kenntnis, dass
Journalistinnen, Journalisten und Kamerateams bei öffentlichen
Veranstaltungen vermehrt mit Drohungen und Beschimpfungen in ihrer
Arbeit behindert oder durch tätliche Angriffe gefährdet werden. Er
unterstützt die Maßnahmen des ZDF zum Schutz der eigenen Mitarbeiter.

3. Der Fernsehrat hält es für unabdingbar, dass sich
Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit frei bewegen,
ungehindert beobachten und recherchieren können. Die Polizei hat
hierfür die grundgesetzlich verankerte Presse- und Rundfunkfreiheit
zu gewährleisten. Die Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und
Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung
polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung
– von der Innenministerkonferenz bereits 1993 beschlossen – sind zu
beachten.

Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur
Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher
Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung:
https://ly.zdf.de/LEn/

http://fernsehrat.zdf.de

http://twitter.com/ZDFfernsehrat

Pressekontakt:

Sekretariate ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat Ansprechpartner: Jan
Holub Telefon 06131 – 70-12011

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Telefon: +49-6131-70-12011

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