„Der öffentliche Friede wird nicht durch
Künstler gestört, die Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern
durch Fanatiker, die auf Kritik nicht angemessen reagieren können“,
erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem
Anschlag auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“. Die
weltweiten Solidaritätsbekundungen nach dem Attentat seien
ermutigend, aber keineswegs ausreichend. So müsse in Deutschland der
sogenannte „Gotteslästerungsparagraph“ (§ 166 StGB) gestrichen
werden, der den verhängnisvollen Eindruck erwecke, „religiöse
Gefühle“ seien bedeutsamer als die Freiheit der Kunst.
Schon 2006 hatte die Giordano-Bruno-Stiftung im Rahmen des
„Karikaturenstreits“ die ersatzlose Streichung des §166 StGB
gefordert, der Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnis bis zu drei
Jahren bedroht, sofern sie Religionen oder Weltanschauungen in einer
Weise „verächtlich“ machten, die den „öffentlichen Frieden“ gefährde.
„Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so
wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen
Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen
abschaffen!“, fordert Schmidt-Salomon. „Ein moderner Rechtsstaat
sollte den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst
nicht nur schützen, sondern Künstlerinnen und Künstler in ihrer
kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen infrage zu
stellen. Dies jedoch ist nur möglich, wenn religiöse oder politische
Fanatiker in ihre Schranken verwiesen werden. Hierzu müsste der
Gesetzgeber klarstellen, dass die Kritikunfähigkeit totalitär
denkender Gruppen niemals mit einer Einschränkung der Kunst-,
Meinungs- und Pressefreiheit belohnt werden kann. Borniertheit,
Intoleranz und Humorlosigkeit sind beim besten Willen keine
Rechtsgüter, die in irgendeiner Weise geschützt werden sollten.“
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Pressekontakt:
Elke Held (gbs-Geschäftsführung), Tel: 0651/9679503, Mail:
presse[at]giordano-bruno-stiftung[Punkt]de
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