erfassungswidriger Rückmeldegebühren wird in Kürze abgeschlossen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. November 2012 waren die vom Wintersemester 1996/97 bis Wintersemester 2004/2005 erhobenen Rückmeldegebühren verfassungswidrig. Betroffene ehemalige Studierende konnten bis zum 31.12.2013 einen Antrag auf Erstattung der Rückmeldegebühr stellen. Von dieser Möglichkeit haben rund 40.000 von seinerzeit 70.000 ehemalig eingeschriebenen TU-Studierenden Gebrauch gemacht.
Aufgrund dieser Anträge wurden durch die TU Berlin bisher rund zehn Millionen Euro ausgezahlt. Voraussichtlich werden weitere fünf Millionen Euro hinzukommen. Hierfür wurden der TU Berlin von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Ende 2013 bereits elf Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Damit diese Fülle berechtigter Ansprüche überhaupt in angemessener Zeit bearbeitet werden kann, hat die TU Berlin unmittelbar im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts ein Online-Verfahren entwickelt, das bereits im Frühjahr 2013 eingeführt wurde und den Studierenden die Beantragung deutlich erleichtert. Alle mittels dieses Online-Verfahrens gestellten Anträge konnten innerhalb von drei Wochen abschließend bearbeitet werden. Die Bearbeitung der derzeit noch vorliegenden Anträge in Papierform wird voraussichtlich bis Ende Februar 2014 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin und Leiterin der Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni, Straße des Juni 135, 10623 Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de
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