Eigentlich ist es für Unternehmen sehr erfreulich, wenn der Umsatz in den letzten zwei Jahren angestiegen ist, wäre da nicht das Finanzamt. Denn aufgrund dessen, dass mehr Umsatz erzielt worden ist, verlangt dieses Steuernachzahlungen. Auch wird die Vorauszahlung nach oben in der Höhe angepasst.
General Standard SRL (http://general-standard-24.com/steuernachzahlungen-vermeiden/) gibt den Unternehmen den Tipp, dass sich die Zahlung der Steuer mit dem Investitionsabzugsbetrag beeinflussen lässt. So wird der zu versteuernde Gewinn der Rücklagenbildung gesenkt. Die Unternehmen müssen so weniger Steuer zahlen. Mit dem Investitionsabzugsbetrag kann so einfach und ohne Geld dafür auszugeben, die Steuerlast gesenkt werden.
General Standard SRL (http://general-standard-24.com) informiert darüber, dass auch ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden kann, auch wenn später gar nicht investiert wird. Hierfür darf das Finanzamt auch keine Zinsen verlangen. Wenn die Unternehmen also dem Finanzamt bei Abgabe der Steuererklärung mitteilen, dass in den nächsten drei Jahren ein neues Wirtschaftsgut angeschafft wird, welches zu 90 % betrieblich genutzt wird, können 40% der voraussichtlichen Kosten für die Anschaffung geltend gemacht werden.
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