Die Nerven liegen blank, wenn es um die Erfolge der AfD geht. Hendrik Wüst, Ministerpräsident von NRW, ruft nach einer Arbeitsgruppe, um ein Verbot zu prüfen. Aus dem Spektrum kommen entsprechende Verbots-Forderungen seit Jahren.
Zwei neue Verfahren geben dem Bundesverfassungsgericht nun die Gelegenheit für Klarheit zu sorgen: In beiden geht es um waffenrechtliche Erlaubnisse, die aufgrund der Mitgliedschaft in der AfD widerrufen wurden. Die AfD – so die Begründung – sei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet. Deshalb führe schon die Mitgliedschaft in der Partei zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Die betroffenen Mitglieder waren auf dem Rechtsweg bisher erfolglos und haben am 10. September Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Diese zugrundeliegenden rechtlichen Maßstäbe sind dabei mit denen eines Parteiverbots durchaus in Teilen vergleichbar.
Der stellvertretende Bundessprecher Stefan Möller nimmt hierzu wie folgt Stellung:
„Angesichts der aufgeheizten politischen Stimmungslage und den potentiellen gesellschaftlichen Folgen eines Verbots der im Osten Deutschlands mit Abstand stärksten Partei wäre es wünschenswert, wenn das Bundesverfassungsgericht die mit den Verfahren verbundene Gelegenheit nutzt, seine aus der NPD-Ära stammende Rechtsprechung zu konkretisieren. So wäre unter anderem eine Klarstellung hilfreich, inwiefern bei einer Gesamtschau auf eine Partei, die im Gegensatz zur NPD oder KPD in Parlamenten, Kreis- und Stadträten tausende Initiativen eingebracht und noch mehr Reden gehalten hat, diese Äußerungen wie bisher weiter fast vollständig ausgeblendet werden können. Angesichts der Differenzen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung wäre auch eine Konkretisierung hilfreich, wie diese Gesamtschau durch die betroffene Partei überhaupt noch erschüttert werden kann.“
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